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nadiva Flugschüler


Anmeldungsdatum: 06.07.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 06.07.2009 12:12 Titel: Bitte um Erklärungen für Anfänger! |
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Hallo ihr Lieben!
Ich würde gern einmal Eure Hilfe in Anspruch nehmen, da ich aus den Beschreibungen der Flugschulen im Internet nicht so ganz schlau werde.
Wenn man einen Gleitschirmschein hat, wo überall darf ich dann starten und landen? Zu welchen Zeiten darf man das und welchen sonstigen Beschränkungen unterliegt man?
(ich frage weil ich hier an einem Platz war und mich die Fülle der Regeln einfach umgehauen hat. Die starten am Hang, bleiben am Hang und landen unten am Hang, wo sie sich dann mit dem großen Rucksack danach zu Fuss den Berg wieder hinaufquälen. Ist das nur dort so?)
Und es heißt immer: bei geeigneten Wetterbedingungen. Was bedeutet das genau?
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir schreiben könntet. Das interessiert mich wirklich sehr, wie das normal so ist.
Könnte man ohne jemand anderen belästigen zu müssen frühmorgens einfach von einem Hang aus starten und mal schauen wie weit man so kommt?
Vielen Dank,
nadiva |
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Guest
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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cheesy Flugschüler


Anmeldungsdatum: 07.07.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 07.07.2009 20:33 Titel: Infos |
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"Beschreibung der Flugschulen" ---> informiere Dich bei www.dhv.de
Gleitschirmschein ---> es gibt im wesentlichen 3 aufeinander aufbauende "Gleitschirmscheine", die in A und D unterschiedlich genannt werden, aber die gleichen Bedeutungen haben:
Stufe 1: Nach einem Grundkurs oder in der Höhenflugschulung erhältst Du den D- bzw. Ö-Schein, der zum Fliegen mit Flugauftrag von Deiner Flugschule berechtigt. Das ist ein Flug im Fluggelände der Flugschule.
Stufe2: Nach der Höhenflugschulung machst Du den A-Schein (D) bzw. den SOPI (Sonderpilotenschein - A). Damit darfst Du selbständig in allen zugelassenen Fluggebieten starten und landen.
Stufe 3: Der unbeschränkte Luftfahrerschein (D) bzw. die Überlandberechtigung (A) berechtigt darüber hinaus zu Überlandflügen, das sind Flüge bei denen Du Dein Fluggebiet verlässt.
Starten und Landen ---> auf zugelassenen Start- und Landeplätzen; eine "Not" - oder Außenlandung kann jedoch keiner verbieten bzw. verhindern.
Quälen ---> Die Quälerei, die Du beobachtet hast, war vermutlich ein Übungshang, an dem Starten und Landen geübt wurde. Da muss man durch!
Geeignete Wetterbedingungen ---> Die meisten Unfälle basieren auf ungeeigneten Wetterbedingungen und Selbstüberschätzung. Geeignete Wetterbedingungen sind die Wetterbedingungen die Dir ein für Dein Können ungefährliches Fliegen erlauben. Es soll ja Spaß machen! Ganz grob gesagt sind an 2/3 aller Tage Flüge möglich, etwa 1/4 aller Tage können als "Flugtage" bezeichnet werden.
Frühmorgens vom Hang aus losfliegen ---> Der Hang muss einen zugelassenen Startplatz haben (oder Du schnell genug weg sein ) und das Wetter muss passen (Wetterlage, Windrichtung und Thermik) und dann gehts los - viel Spass, es lohnt sich - wenn man regelmäßig fliegt.
cheesy |
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nadiva Flugschüler


Anmeldungsdatum: 06.07.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.07.2009 08:06 Titel: |
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Hallo Cheesy!
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Hatte mich nun auch schon weiter informiert und meine Verwirrung war wohl vor allem auf die kleinen Unterschiede in D und A zurückzuführen.
Werde mich mal weiter umhören hier in der Gegend und versuchen mal einen Tandemflug zu machen. Bin total gespannt!
Könntest Du mir nochmal etwas zur Interpretation einer "Außenlandung" in Deutschland erklären? Ich habe gelesen, wenn man zum Überlandflug berechtigt ist, dann dürfte man auch überall landen, wo geeignet, ungefährlich und keine Schäden entstehen. Stimmt das? Oder muss eine Landung außerhalb eines Landeplatzes stets mit einer Notsituation begründet sein?
Das wäre eine wichtige Info für mich. Soooo vilee Landeplätze gibt es hier laut Karte nämlich nicht...
Vielen Dank nochmal und beste Grüße,
nadiva |
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cheesy Flugschüler


Anmeldungsdatum: 07.07.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 08.07.2009 13:36 Titel: |
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Hey nadiva!
Notlandung ist klar! Oder? Sie entsteht aus einer Notsituation heraus, weil irgend etwas mit Pilot oder Fluggerät nicht in Ordnung ist.
Außenlandung ist eine Landung außerhalb eines zugelassenen Landeplatzes. Sie kommt vor, wenn Dir bei einem Überlandflug die Höhe ausgeht, weil Du z.B. in eine Abwindzone gekommen bist, Du keine Thermik findest oder im Gegenwind nicht voran kommst. Dann musst Du gezwungenermaßen eine kontrollierte Außenlandung machen. Das machst Du dann natürlich tunlichst dort, wo es geeignet und ungefährlich ist, sowie keine Schäden entstehen. Das lässt sich bei der Flugplanung mit einkalkulieren.
Gesetzlich beinhaltet die Berechtigung zum Überlandflug natürlich nicht die Erlaubnis bei jedermann/frau auf der privaten Terrasse einzudonnern und die Mieze platt zu machen. Im Umkehrschluss gilt vielmehr: Möchte man Außenlandungen per Gesetz verbieten würde man Überlandflüge verbieten müssen. Die Außenlandung ist also "geduldet".
Um diese Duldung unvermeidlicher Außenlandungen aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich der Pilot danach entsprechend rücksichtsvoll verhält - also gemeinsam die Mieze dann auch beerdigen! Im übrigen ist bereits das Verfehlen des Landeplatzes um wenige Meter eine Außenlandung! So, ich will jetzt niemand belehren, dafür gibt es Flugschulen die werden Dir dann alles - vor allem rechtliche - beibringen. Ich hoffe, Du kannst die Bedeutung der Außenlandung in der Praxis in etwa einschätzen.
Fliegergrüße
cheesy |
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nadiva Flugschüler


Anmeldungsdatum: 06.07.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.07.2009 16:25 Titel: |
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Jo, so hatte ich mir das fast gedacht...
Ist beim Motorflug ähnlich definiert, nur erklär' da mal einem ne "Sicherheits-Außenlandung" im Feld... hihi!
Da frag ich dann mal bei der Flugschule hier nach...
Vielen Dank nochmal,
nadiva |
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