Nachdem der angehende Gleitschirmpilot die Grundausbildung mit ersten Starts und Landungen am Übungshang (mit nur geringen Höhenunterschieden zwischen Start- und Landeplatz) bewältigt hat, kann er den beschränkten Luftfahrerschein, kurz A-Schein, erwerben. Dafür sind weitere 40 Flüge (diesmal aber Höhenflüge) und 20 Theorie-Stunden zu absolvieren. Das Bestehen der anschließenden Prüfungen ist natürlich ebenfalls erforderlich.
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