Wenn die etwas begrenzte Reichweite der lizenzfreien LPD-Funkgeräte (low power device) nicht mehr ausreicht, kann man zu den stärkeren Amateurfunkgeräten greifen. Allerdings ist der Besitz dieser Geräte für Personen ohne Amateurfunklizenz strafbar - also nicht nur eine einfache Ordnungswidrigkeit!
Wenn die etwas begrenzte Reichweite der lizenzfreien LPD-Funkgeräte (low power device) nicht mehr ausreicht, kann man zu den stärkeren Amateurfunkgeräten greifen. Allerdings ist der Besitz dieser Geräte für Personen ohne Amateurfunklizenz strafbar - also nicht nur eine einfache Ordnungswidrigkeit!
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