Das Bestehen des unbeschränkten Luftfahrerscheins (B-Schein) setzt die A-Lizenz (A-Schein), ein Jahr Flugerfahrung mit zehn halbstündigen, im Flugbuch eingetragenenen Flügen und zwanzig weitere Theoriestunden nebst Prüfung voraus. Mit dem B-Schein sind den Piloten nun auch unbegrenzte Überlandflüge gestattet.
Momentan existieren 1 Stichwörter mit dem Buchstaben B-Schein im Lexikon.