Gemäß den Luftverkehrsregeln (Luftfahrtgesetz) ist der Pilot für die Einholung einer
Flugwetterberatung im Rahmen der Flugvorbereitung verantwortlich. Der Pilot macht sich vor Beginn eines Fluges mit den neuesten Wettermeldungen und Wettervorhersagen vertraut, die für den beabsichtigten Flug von Bedeutung sein können. Man unterscheidet zwischen Flugwetterberatungen für den Linienflugverkehr und für die "Allgemeine Luftfahrt". Grundsätzlich hat eine
Flugwetterberatung alle jene meteorologischen Angaben zu enthalten, welche der Pilot zur sicheren und wirtschaftlichen Durchführung seines Fluges benötigt. Form, Inhalt und Art solcher Flugwetterberatungen sind zusammen mit dem System der Verbreitung und Ausgabe auf weltweiter Basis geregelt (ICAO, Annex 3) und werden durch regionale und nationale Bestimmungen ergänzt. Die
Flugwetterberatung für den Linienflugverkehr umfaßt die sog. "Documentation", d.s. Höhenwind- und Höhentemperaturkarten für die wichtigsten Flugflächen, eine "Significant Weather Chart" mit u.a. Angaben über Turbulenz- und Vereisungszonen sowie Listen mit Flugplatzvorhersagen (Ziel- und Startflughafen, Ausweichflughäfen), Warnungen (SIGMET,
AIRMET) und Flugplatzwettermeldungen. Diese "Documentation" wird dem Piloten im Rahmen einer mündlichen Wetterberatung ("Briefing") ausgegeben und je nach signifikanter Wettersituation erläutert und ergänzt durch Wetterradar- und Wettersatellitenbilder, Anzeigen über die Blitzverteilung, Pilotenberichte, u.ä. Flugwetterberatungen für die Allgemeine Luftfahrt können schriftlich oder (fern)mündlich eingeholt werden; meist eine Kombination aus beiden. Über beispielsweise Telefon-Tonbanddienste (VOLMET, ATAS) oder Telefax-Abrufsysteme stehen (in Österreich) dem Piloten folgende Produkte zur Verfügung: die "ALPFOR"-Karte, die GAFOR/GAMET-Karte, Österreich-Übersicht und regionale Flugwetterübersichten, Flugplatzvorhersagen, Warnungen, Pilotenberichte, aktuelle Wettermeldungen. Für spezielle Zusatzinformationen kann eine mündliche Wetterberatung eingeholt werden.