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Gleitschirmfliegen - das GLEITSCHIRM FORUM Foren-Übersicht -> Lexikon Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012 17:19
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Luftrecht 
Das Luftrecht in Deutschland umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die u.a. den verfügbaren Luftraum, Ausbildungsvorschriften, Lizenzen und Zulassungen, Lehrberechtigungen und sonstige Zuständigkeiten betreffen. Es besteht aus Gesetzen (Luftverkehrsgesetz), Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, wie etwa Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. In Konfliktfällen wie bei Unfällen kommen strafrechtliche wie zivilrechtliche Fragen in Betracht.

Betroffen sind von den Regelungen des Luftrechts alle Luftfahrzeuge, somit auch die Luftsportgeräte, zu denen u.a. die Gleitsegel (Gleitschirme) zählen.

Für die Umsetzung der Bestimmungen sind mehrere Bundes- und Landesbehörden zuständig. Des weiteren werden für spezielle Bereiche sogenannte Beauftragte eingesetzt.
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