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Gleitschirmfliegen - das GLEITSCHIRM FORUM Foren-Übersicht -> Lexikon Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012 17:21
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Musterpruefplicht 
Gleitschirme und Gurtzeuge unterliegen in Deutschland einer sogenannten Musterprüfpflicht. Gleitschirmmuster werden dabei in umfangreichen Belastungs-, Festigkeits- und Flugtests auf ihre Eignung und Klassifizierbarkeit geprüft. Gurtzeuge werden in besonderen Verfahren v.a. auf ihre Reißfestigkeit getestet. Ein zugelassener Gleitschirm erhält ein Gütesiegel des Deutschen Hängegleiter-Verbands (DHV)mit einer Einordnung in eine der fünf festgelegten Qualitätsklassen.
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